FLÜCHTLINGE - Fake-news - Am ARSCH der Vernunft - das Gehirngulasch

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Das internationale Flüchtlingsrecht legt fest, welche Fluchtgründe vorliegen müssen, damit ein Flüchtling internationalen Schutz erwarten kann.
Diese sind zum Beispiel die Furcht vor Verfolgung, aber auch eine ernsthaft gestörte öffentliche Ordnung im Heimatland. Außerdem muss ein Grenzübertritt in ein anderes Land stattgefunden haben. Wer Flüchtling ist, wird im internationalen Flüchtlingsrecht hauptsächlich durch die Genfer Flüchtlingskonvention definiert, aber auch durch kleinere Abkommen, wie das von Addis Abeba.
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird als Konventionsflüchtling anerkannt, wer aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.
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